641.120
CH-SH
§ 7 Dekret über die Festsetzung des Eigenmietwertes - Inkrafttreten
§ 7 Dekret über die Festsetzung des Eigenmietwertes · Inkrafttreten
1. Dieses Dekret tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft.
2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.