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§ 7 Dekret über die Festsetzung des Eigenmietwertes - Inkrafttreten

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§ 7 Dekret über die Festsetzung des Eigenmietwertes · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt auf den 1. Januar 1999 in Kraft.

2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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