641.120
CH-SH
§ 1 Dekret über die Festsetzung des Eigenmietwertes - Höhe
§ 1 Dekret über die Festsetzung des Eigenmietwertes · Höhe
1. Der für die Besteuerung massgebende Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum beträgt höchstens 70 Prozent der Marktmiete. Vorbehalten bleibt das Bundesrecht.