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641.112 CH-SH

§ 3 Verfügung des Finanzdepartementes des Kantons Schaffhausen über Ausgleichs-, Verzugs- und Vergütungszinsen für Kantons- und Gemeindesteuern

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§ 3 Verfügung des Finanzdepartementes des Kantons Schaffhausen über Ausgleichs-, Verzugs- und Vergütungszinsen für Kantons- und Gemeindesteuern

1. Der Vergütungszins für Steuerrückerstattungen beträgt 1 Prozent.

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