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§ 5 Verordnung über die direkten Steuern - Art. 10 Abs. 3 StG

Kantonssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen
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§ 5 Verordnung über die direkten Steuern · Art. 10 Abs. 3 StG

1. Zum Erwerbseinkommen gehört ausser dem Arbeitseinkommen und Lehrlingslohn auch das an deren Stelle getretene Ersatzeinkommen des Kindes.

2. Minderjährige Steuerpflichtige haben auf die Abzüge gemäss Art. 35 und 37 StG Anspruch. Dem Inhaber der elterlichen Sorge stehen diese beim Minderjährigen berücksichtigten Abzüge nicht mehr zu.

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