641.111
CH-SH
§ 42 Verordnung über die direkten Steuern - Art. 62 Abs. 1 lit. f StG
Kantonssteuern - Besteuerung der juristischen Personen
§ 42 Verordnung über die direkten Steuern · Art. 62 Abs. 1 lit. f StG
1. Ausländische juristische Personen, die lediglich einen formellen Sitz ohne eigentliche Tätigkeit in der Schweiz begründen, um ihre Gönner in den Genuss des Steuerabzuges nach Art. 35 Abs. 1 lit. l und 66 Abs. 1 lit. c zu bringen, erfüllen die Voraussetzungen von Art. 62 Abs. 1 lit. f StG nicht.