Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.111 CH-SH

§ 42 Verordnung über die direkten Steuern - Art. 62 Abs. 1 lit. f StG

Kantonssteuern - Besteuerung der juristischen Personen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (109 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 42 Verordnung über die direkten Steuern · Art. 62 Abs. 1 lit. f StG

1. Ausländische juristische Personen, die lediglich einen formellen Sitz ohne eigentliche Tätigkeit in der Schweiz begründen, um ihre Gönner in den Genuss des Steuerabzuges nach Art. 35 Abs. 1 lit. l und 66 Abs. 1 lit. c zu bringen, erfüllen die Voraussetzungen von Art. 62 Abs. 1 lit. f StG nicht.

← § 41 Verordnung über die direkten Steuern Art. 1 StG § 43 Verordnung über die direkten Steuern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →