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§ 28a Verordnung über die direkten Steuern - Art. 35 Abs. 1 lit. p StG

Kantonssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen
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§ 28a Verordnung über die direkten Steuern · Art. 35 Abs. 1 lit. p StG

1. Ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten können Steuerpflichtige, die in der gleichen Steuerperiode Einkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit erzielen, einen Pauschalabzug von Fr. 500.00 geltend machen.

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