641.111
CH-SH
§ 17 Verordnung über die direkten Steuern - Art. 26 lit. d StG
Kantonssteuern - Besteuerung der natürlichen Personen
§ 17 Verordnung über die direkten Steuern · Art. 26 lit. d StG
1. Werden Prämien an Versicherungen als Gewinnungskosten anerkannt, so gelten die entsprechenden Leistungen dieser Versicherungen, soweit sie nicht reine Kosten ersetzen, als steuerbares Einkommen.