641.110
CH-SH
§ 7 Dekret betreffend die Organisation des Steuerwesens - Inkrafttreten
§ 7 Dekret betreffend die Organisation des Steuerwesens · Inkrafttreten
1. Dieses Dekret tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.
2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.