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§ 7 Dekret betreffend die Organisation des Steuerwesens - Inkrafttreten

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§ 7 Dekret betreffend die Organisation des Steuerwesens · Inkrafttreten

1. Dieses Dekret tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft.

2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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