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§ 2 Dekret betreffend die Organisation des Steuerwesens - Aufgaben der Gemeinde

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§ 2 Dekret betreffend die Organisation des Steuerwesens · Aufgaben der Gemeinde

1. Der Gemeinde kommen folgende Aufgaben zu

a) Führung des Steuerkatasters

b) Vorbereitung der Steuerveranlagung

c) Erstattung der vorgeschriebenen Meldungen

d) Bezug der Gemeindesteuern für die natürlichen Personen

e) Bezug der Kantonssteuern für die natürlichen Personen

f) Bezug der Personalsteuer durch die Wohnortsgemeinde der steuerpflichtigen Person

2. Die Gemeinde erfüllt ihre Aufgaben durch die Gemeindesteuerverwaltung.

3. Eine Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden oder mit dem Kanton gemäss den Bestimmungen des Gemeindegesetzes bleibt vorbehalten.

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