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641.100 CH-SH

Art. 36 Gesetz über die direkten Steuern

Kantonssteuer - Besteuerung der natürlichen Personen - Einkommenssteuer - Ermittlung des Reineinkommens; Gewinnungskosten und Abzüge - Nicht abziehbare Kosten und Aufwendungen
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Art. 36 Gesetz über die direkten Steuern

1. Nicht abziehbar sind die übrigen Kosten und Aufwendungen, insbesondere

a) die Aufwendungen für den Unterhalt der steuerpflichtigen Person und deren Familie wie Wohnungsmiete und Dienstpersonal sowie der durch die berufliche Stellung bedingte Privataufwand

b) * ...

c) die Aufwendungen für Schuldentilgung

d) die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen

e) die direkten Steuern und Bussen

f) * ...

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