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Art. 232 Gesetz über die direkten Steuern

Schluss- und Übergangsbestimmungen - Änderung vom 5. September 2005
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Art. 232 Gesetz über die direkten Steuern

1. Die Art. 21, 68 und 71 Abs. 1a in der Fassung gemäss Beschluss des Kantonsrates vom 5. September 2005 finden erstmals Anwendung auf Umstrukturierungstatbestände, die sich ab dem 1. Juli 2004 verwirklicht haben.

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