Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
641.100 CH-SH

Art. 196 Gesetz über die direkten Steuern - Wechsel der Steuerpflicht

Gemeindesteuern - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (259 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 196 Gesetz über die direkten Steuern · Wechsel der Steuerpflicht

1. Die Folgen des Beginns, der Änderung und des Endes der Steuerpflicht aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Zugehörigkeit werden im interkommunalen Verhältnis sinngemäss durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie durch die Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung bestimmt.

← Art. 195 Gesetz über die direkten Steuern Zweck und Geltungsbereich Art. 197 Gesetz über die direkten Steuern →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →