641.100
CH-SH
Art. 196 Gesetz über die direkten Steuern - Wechsel der Steuerpflicht
Gemeindesteuern - Allgemeines
Art. 196 Gesetz über die direkten Steuern · Wechsel der Steuerpflicht
1. Die Folgen des Beginns, der Änderung und des Endes der Steuerpflicht aufgrund persönlicher und wirtschaftlicher Zugehörigkeit werden im interkommunalen Verhältnis sinngemäss durch das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden sowie durch die Grundsätze des Bundesrechts über das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung bestimmt.