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Ausgleichsziel

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Schaffhausen
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Das Ausgleichsziel gemäss Art. 3 des Gesetzes über den Finanzausgleich vom 17. Mai 2004 beträgt 77 Prozent.

1. Dieses Dekret tritt mit der Revision des Finanzausgleichsgesetzes vom 3. September 2007 in Kraft.

2. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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