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Art. 2 Reglement über die Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen - Stellung

Aufgaben und Stellung
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Art. 2 Reglement über die Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen · Stellung

1. Die Finanzkontrolle ist in fachlicher Hinsicht unabhängig und selbständig. Administrativ ist sie dem Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen zugeordnet.

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