611.102
CH-SH
Art. 2 Reglement über die Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen - Stellung
Aufgaben und Stellung
Art. 2 Reglement über die Finanzkontrolle von Kanton und Stadt Schaffhausen · Stellung
1. Die Finanzkontrolle ist in fachlicher Hinsicht unabhängig und selbständig. Administrativ ist sie dem Finanzdepartement des Kantons Schaffhausen zugeordnet.