500.101
KBevSV
CH-SH
§ 2 Kantonale Bevölkerungsschutzverordnung (KBevSV) - Organisation der KFO
Führungsstrukturen
§ 2 KBevSV · Organisation der KFO
1. Die Aufgaben der kantonalen Führungsorganisation (KFO) werden der operativen und der taktischen Führungsstufe zugeordnet.
2. Die operative Führungsstufe besteht aus der Leiterin respektive dem Leiter KFO (Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter des Amtes für Bevölkerungsschutz und Armee) und dem Stab (Stab KFO).
2a. Sie kann zur Umsetzung des integralen Risikomanagements Fachpersonen der kantonalen Verwaltung, der Gemeinden und der Partnerorganisationen sowie Dritte beiziehen.
3. Die taktische Führungsstufe besteht aus der Gesamteinsatzleiterin respektive dem Gesamteinsatzleiter (GEL, Polizeioffizierin oder Polizeioffizier) und den Einsatzleitern Front (EL Front, Polizei- oder Feuerwehroffiziere).