455.201
CH-SH
§ 11 Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Inkrafttreten
Schlussbestimmungen
§ 11 Hundeverordnung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Abs. 2 am 1. April 2009 in Kraft.
2. § 8 tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.