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455.201 CH-SH

§ 11 Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 11 Hundeverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt unter Vorbehalt von Abs. 2 am 1. April 2009 in Kraft.

2. § 8 tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.

3. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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