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455.201 CH-SH

§ 10 Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmungen
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§ 10 Hundeverordnung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung wird die Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden vom 16. Oktober 1984 aufgehoben.

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