455.200
CH-SH
Art. 25 Gesetz über das Halten von Hunden - Strafen
Strafbestimmungen
Art. 25 Gesetz über das Halten von Hunden · Strafen
1. Übertretungen der Vorschriften dieses Gesetzes und der darauf gestützten Verordnungen werden mit Busse bis Fr. 10'000.00 bestraft. In leichten Fällen kann ein Verweis erteilt werden.
2. Die Ahndung obliegt dem zuständigen Departement.