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455.101 CH-SH

§ 12 Vollzugsverordnung zum Tierschutzgesetz - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 12 Vollzugsverordnung zum Tierschutzgesetz · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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