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455.101 CH-SH

§ 1 Vollzugsverordnung zum Tierschutzgesetz - Departement des Innern

Zuständigkeiten und Aufgaben
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§ 1 Vollzugsverordnung zum Tierschutzgesetz · Departement des Innern

1. Der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung untersteht der Aufsicht des Departements des Innern.

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