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441.101 CH-SH

§ 9 Verordnung zum Kulturgesetz - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 9 Verordnung zum Kulturgesetz · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.

2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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