Kanton Schaffhausen 431.102
Gesetzestext (2 Artikel)
1. Die kantonalen Merkmale werden wie folgt umschrieben, wobei der Zugriff auf ein Merkmal zum Zugriff auf die Teilmerkmale respektive Ausprägungen berechtigt
lit. | Merkmal | Teilmerkmal respektive Ausprägung | Codierung
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a) | anderer Vor- und Nachname | lediger Name / Allianzname / Name in ausländischem Pass / anderer Name / Rufname | Schreibweise gemäss amtlichem Katalog des Bundesamtes für Statistik
b) | Name und Vorname der Eltern | Name und Vorname der Mutter / Name und Vorname des Vaters | Schreibweise gemäss amtlichem Katalog des Bundesamtes für Statistik
c) | Beschränkung der Handlungsfähigkeit | Handlungsfähigkeit beschränkt / Handlungsfähigkeit nicht beschränkt | Handlungsfähigkeit beschränkt = 1 / Handlungsfähigkeit nicht beschränkt = 2
d) | gesetzliche Vertretung mit Zustelladresse | Name und Vorname / Wohn- bzw. Zustelladresse des gesetzlichen Vertreters | Schreibweise gemäss amtlichem Katalog des Bundesamtes für Statistik
e) | Krankenversicherung | grundversichert / nicht grundversichert | grundversichert = 1 / nicht grundversichert = 2
f) | Feuerwehrpflicht | pflichtig / nicht pflichtig | pflichtig = 1 / nicht pflichtig = 2
g) | Haushalt- und/oder Familiennummer | | Nummer
h) | Nummer im Ausländerregister | ZAR-Nummer / ZEMIS-Nummer | Nummer
i) | Beruf und Art der Erwerbstätigkeit | Beruf / erwerbslos / selbständig / unselbständig / AHV/IV-Bezüger / Nichterwerbsperson | Beruf = Text / erwerbslos = 0 / selbständig = 1 / unselbständig = 2 / AHV/IV-Bezüger = 3 / Nichterwerbsperson = 4
1. Diese Verfügung tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.