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416.010 CH-SH

§ 7 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Nicht beitragsberechtigte Ausbildungen

Voraussetzungen
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§ 7 Stipendiendekret · Nicht beitragsberechtigte Ausbildungen

1. Keine Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet für

a) Ausbildungen mit einer Dauer von weniger als zwölf Monaten sowie einer berufsbegleitenden Ausbildung, die umgerechnet weniger als drei Vollzeitmonate dauert

b) Ausbildungen auf Quartärstufe

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