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§ 25 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Inkraftsetzung

Schlussbestimmungen
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§ 25 Stipendiendekret · Inkraftsetzung

1. Dieses Dekret tritt am 28. Februar 2018 in Kraft.

2. Es ersetzt das gleichnamige Dekret vom 16. August 1982.

3. Es ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

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