416.010
CH-SH
§ 24 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Übergangsrecht
Schlussbestimmungen
§ 24 Stipendiendekret · Übergangsrecht
1. Hängige Gesuche werden nach neuem Recht beurteilt.