416.010
CH-SH
§ 2 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Subsidiarität der Leistung
Allgemeines
§ 2 Stipendiendekret · Subsidiarität der Leistung
1. Ausbildungsbeiträge werden ausgerichtet, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der betroffenen Person, ihrer Eltern und anderer gesetzlich Verpflichteter oder die entsprechenden Leistungen anderer Dritter nicht ausreichen.