416.010
CH-SH
§ 19 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Informationen, Auskünfte und Amtshilfe
Verfahren
§ 19 Stipendiendekret · Informationen, Auskünfte und Amtshilfe
1. Private und Amtsstellen haben der zuständigen Dienststelle die für ihre Arbeit notwendigen Informationen und Auskünfte zu erteilen.
2. Konkordatskantonen wird gegenseitig Amtshilfe gewährt.