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§ 18 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Eingabeform und Frist

Verfahren
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§ 18 Stipendiendekret · Eingabeform und Frist

1. Die Gesuche um Ausbildungsbeiträge sind bei der zuständigen Dienststelle mit besonderem Formular zu Beginn des Studien- oder Ausbildungsjahres einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Beginn des Studien- oder Ausbildungsjahres, für welches Beiträge beantragt werden.

2. Treffen Gesuche verspätet ein, so werden für das angebrochene Ausbildungssemester keine Ausbildungsbeiträge ausbezahlt.

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