416.010
CH-SH
§ 17 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Berechnung des finanziellen Bedarfs
Bemessung der Ausbildungsbeiträge
§ 17 Stipendiendekret · Berechnung des finanziellen Bedarfs
1. Der finanzielle Bedarf umfasst die für Lebenshaltung und Ausbildung notwendigen Kosten, sofern und soweit diese Kosten die zumutbare Eigenleistung und die zumutbare Fremdleistung der Eltern, anderer gesetzlich Verpflichteter oder anderer Dritter übersteigen.
2. Der Regierungsrat regelt die Berechnung des finanziellen Bedarfs unter Berücksichtigung der Grundsätze des Stipendien-Konkordates sowie der Ansätze gemäss § 14.