416.010
CH-SH
§ 13 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Freie Wahl von Studienrichtung und Studienort
Ausbildungsbeiträge
§ 13 Stipendiendekret · Freie Wahl von Studienrichtung und Studienort
1. Die freie Wahl von anerkannten Ausbildungen im Rahmen der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen wird nicht eingeschränkt.
2. Bei Ausbildungen im Ausland wird vorausgesetzt, dass die Person in Ausbildung die Aufnahmebedingungen für eine gleichwertige Ausbildung in der Schweiz grundsätzlich auch erfüllen würde.
3. Der Ausbildungsbeitrag für eine frei gewählte anerkannte Ausbildung im Ausland darf die Höhe des Beitrages an eine vergleichbare Ausbildung in der Schweiz nicht überschreiten.