Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
416.010 CH-SH

§ 13 Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Freie Wahl von Studienrichtung und Studienort

Ausbildungsbeiträge
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (25 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 13 Stipendiendekret · Freie Wahl von Studienrichtung und Studienort

1. Die freie Wahl von anerkannten Ausbildungen im Rahmen der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen wird nicht eingeschränkt.

2. Bei Ausbildungen im Ausland wird vorausgesetzt, dass die Person in Ausbildung die Aufnahmebedingungen für eine gleichwertige Ausbildung in der Schweiz grundsätzlich auch erfüllen würde.

3. Der Ausbildungsbeitrag für eine frei gewählte anerkannte Ausbildung im Ausland darf die Höhe des Beitrages an eine vergleichbare Ausbildung in der Schweiz nicht überschreiten.

← § 12 Stipendiendekret Dekret über die Erteilung von Stipendien und Studiendarlehen (Stipendiendekret) - Allgemeine Bestimmungen § 14 Stipendiendekret →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →