Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
415.201 CH-SH

§ 1 Verordnung über Turnen und Sport in der Schule

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§ 1 Verordnung über Turnen und Sport in der Schule

1. Die Erziehungsdirektion erlässt die nötigen Weisungen zur Regelung von Turnen und Sport in der Schule gemäss den Bestimmungen des Bundes.

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