§ 2 Beschluss betreffend Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS» Schaffhausen
§ 2 Beschluss betreffend Verpflichtungskredit für das Sportinfrastrukturprojekt «Neubau Hallenbad KSS» Schaffhausen
1. Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Referendum.
2. Der Betrag gemäss Art. 1 vorstehend wird in Form einer Anteilsscheinzeichnung am Genossenschaftskapital der Kunsteisbahn- und Schwimmbadgenossenschaft Schaffhausen (KSS) gesprochen. Der Regierungsrat kann auf die Zeichnung der Anteilsscheine verzichten, sofern die Zahlung des Betrags im Zeitpunkt der Fälligkeit bei der KSS nicht zu einer Vorsteuerkürzung der Mehrwertsteuer führt.
3. Der Kredit entspricht dem Projekt- und Preisstand vom 1. Oktober 2020 (Schweizerischer Baupreisindex Hochbau, Grossregion Ostschweiz) und wird bis zur Fertigstellung des Objektes an die ausgewiesene Teuerung angepasst.
4. Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme in der Volksabstimmung in Kraft.
5. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.