414.208
CH-SH
§ 8 Verordnung betreffend die Zusatzausbildung Certificate of Advanced Studies in Schulleitung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Verordnung CAS Schulleitung) - Verfahren
Zulassung
§ 8 Verordnung CAS Schulleitung · Verfahren
1. Nach Eingang der Anmeldung werden die Studienanwärterinnen und -anwärter aufgefordert, mit Frist bis eine Woche vor Aufnahmegespräch alle erforderlichen Dokumente für eine ordentliche oder eine allfällige Zulassung «sur dossier» vorzulegen.
2. Aufgrund der Dokumentation und der persönlichen Eindrücke trifft die Studiengangsleitung einen Aufnahme- und gegebenenfalls einen Äquivalenzentscheid.
3. Aufnahme- und Äquivalenznentscheide werden schriftlich mit einer Rechmittelbelehrung eröffnet.