414.207
CH-SH
§ 10 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen - Inkrafttreten
Schlussbestimmung
§ 10 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt rückwirkend am 1. August 2020 in Kraft.
2. Sie ist im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.