414.205
CH-SH
§ 8 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Übersetzung
Anmeldeverfahren
§ 8 Zulassungsverordnung · Übersetzung
1. Die Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Für Unterlagen in einer anderen Sprache sind amtlich beglaubigte Übersetzungen in deutscher Sprache beizulegen.