414.205
CH-SH
§ 6 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Anmeldung
Anmeldeverfahren
§ 6 Zulassungsverordnung · Anmeldung
1. Die Prorektorin bzw. der Prorektor Ausbildung legt die Einzelheiten der Anmeldung fest und veröffentlicht diese auf der Webseite der PHSH.
2. Eine verspätete Anmeldung kann berücksichtigt werden, wenn es die Studierendenzahlen zulassen.