414.205
CH-SH
§ 5 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Zulassungsvoraussetzungen beim Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule
Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 Zulassungsverordnung · Zulassungsvoraussetzungen beim Wechsel von einer anderen Pädagogischen Hochschule
1. Bewerberinnen bzw. Bewerber von einer anderen Pädagogischen Hochschule haben zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen. Es darf kein Ausschluss
a) von der abgehenden Institution infolge Nichteignung zum Beruf
b) aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung oder eines disziplinarrechtlichen Vorfalls
c) infolge eines definitiven Nichtbestehens von Zwischenprüfungen, Modulprüfungen, Diplomprüfungen oder Praktika
2. Die Erfüllung der Voraussetzungen ist durch die Abgängerinstitution schriftlich zu bestätigen und von der Bewerberin bzw. vom Bewerber einzureichen.
3. Kann eine schriftliche Bestätigung nicht erbracht werden, so ist die Zulassung an die PHSH frühestens zwei Jahre nach Ausschluss aus der abgehenden Institution möglich.