Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.205 CH-SH

§ 4 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Deutschkenntnisse

Zulassungsvoraussetzungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 4 Zulassungsverordnung · Deutschkenntnisse

1. Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber müssen über das «Goethe-Zertifikat C2» verfügen. Die Prorektorin bzw. der Prorektor Ausbildung kann eine zusätzliche Deutschprüfung anordnen.

← § 3 Zulassungsverordnung Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Regelungsbereich § 5 Zulassungsverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →