414.205
CH-SH
§ 4 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Deutschkenntnisse
Zulassungsvoraussetzungen
§ 4 Zulassungsverordnung · Deutschkenntnisse
1. Fremdsprachige Bewerberinnen und Bewerber müssen über das «Goethe-Zertifikat C2» verfügen. Die Prorektorin bzw. der Prorektor Ausbildung kann eine zusätzliche Deutschprüfung anordnen.