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414.205 CH-SH

§ 3 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Persönliche Voraussetzungen (Eignung)

Zulassungsvoraussetzungen
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§ 3 Zulassungsverordnung · Persönliche Voraussetzungen (Eignung)

1. Zur Abklärung der Vertrauenswürdigkeit und des Leumunds ist ein Privatauszug aus dem Strafregister einzureichen. Die Prorektorin bzw. der Prorektor Ausbildung kann weitere Abklärungen anordnen und insbesondere Einsicht in strafregisterrechtliche Sonderprivatauszüge und Strafurteile verlangen.

2. Eingeleitete Strafverfahren während des Studiums sind der Prorektorin bzw. dem Prorektor Ausbildung unverzüglich zu melden.

3. Die Eignungsabklärung erfolgt nach den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung des Hochschulrates betreffend Eignungsabklärung und Leistungsbeurteilung im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Prüfungsverordnung).

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