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414.205 CH-SH

§ 12 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Änderung persönlicher Daten

Immatrikulation
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§ 12 Zulassungsverordnung · Änderung persönlicher Daten

1. Die Studierenden sind verpflichtet, Namens-, Zivilstands-, Bürgerrechts- und Bürgerortsänderungen dem Sekretariat der PHSH unter Vorlage der Legitimationskarte und eines amtlichen Ausweises persönlich zu melden.

2. Adressänderungen sind dem Sekretariat der PHSH innert zehn Tagen bekanntzugeben. Postzustellungen an die bisherige Adresse gelten als rechtmässig erfolgt, wenn die Adressänderung nicht fristgerecht angezeigt wurde.

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