414.205
CH-SH
§ 10 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Mobilitätssemester
Immatrikulation
§ 10 Zulassungsverordnung · Mobilitätssemester
1. Während eines Mobilitätssemesters im Sinne von § 9 der Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Studiengangverordnung) bleiben die Studierenden an der PHSH immatrikuliert und entrichten die Studiensemestergebühr an der PHSH.