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414.205 CH-SH

§ 10 Verordnung des Hochschulrates über die Zulassung und die Anmeldung zum Studium im Leistungsbereich Ausbildung an der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Zulassungsverordnung) - Mobilitätssemester

Immatrikulation
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§ 10 Zulassungsverordnung · Mobilitätssemester

1. Während eines Mobilitätssemesters im Sinne von § 9 der Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Studiengangverordnung) bleiben die Studierenden an der PHSH immatrikuliert und entrichten die Studiensemestergebühr an der PHSH.

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