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414.204 CH-SH

§ 8 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Studiengangverordnung) - Diplom

Ausbildung
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§ 8 Studiengangverordnung · Diplom

1. Die PHSH stellt die folgenden Lehr- und Bachelordiplome aus

a) * ...

b) Lehrdiplom für die Primarstufe Schuljahre 1 bis 5

c) Lehrdiplom für die Primarstufe Schuljahre 3 bis 8

2. Die Diplomurkunden werden gemäss den Vorgaben in Art. 17 des Diplomanerkennungsreglements EDK ausgestellt.

3. Das Lehrdiplom berechtigt zur Führung eines Titels gemäss Art. 18 des Diplomanerkennungsreglements EDK.

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