414.204
CH-SH
§ 6 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Studiengangverordnung) - Umfang und Struktur der Ausbildung
Ausbildung
§ 6 Studiengangverordnung · Umfang und Struktur der Ausbildung
1. Entsprechend dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erhalten Studierende für erfolgreich absolvierte Module oder Studienleistungen Kreditpunkte gutgeschrieben. Dabei entspricht ein Kreditpunkt 30 Arbeitsstunden der Studierenden.
2. Der Umfang des Studiums zum Erwerb eines Lehrdiploms für die Primarstufe beträgt 180 Kreditpunkte. Das entspricht jenem eines Bachelorstudiums gemäss den Bologna-Richtlinien.
3. Die Module sind in ihrer Form unterschiedlich. Sie können Vorlesungen, Seminare, Trainings, Praktika, Projektarbeiten oder selbständiges Studium umfassen.