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414.204 CH-SH

§ 3 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Studiengänge im Leistungsbereich Ausbildung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Studiengangverordnung) - Ziele

Ausbildung
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§ 3 Studiengangverordnung · Ziele

1. Die Ausbildungsziele der PHSH entsprechen den Anforderungen in Art. 7 des Reglements über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen (Diplomanerkennungsreglement der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz [EDK]).

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