Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.203 CH-SH

§ 9 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Hochschul- und Disziplinarordnung für Studierende der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Hochschul- und Disziplinarordnung) - Ziele des Studierendenforums

Rechte und Pflichten - Studierendenforum und weitere Vereine
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§ 9 Hochschul- und Disziplinarordnung · Ziele des Studierendenforums

1. Das Studierendenforum dient dem Kontakt zwischen Studierenden und den wissenschaftlichen sowie administrativen, technischen und betrieblichen Mitarbeitenden, pflegt das Gespräch mit der Hochschulleitung und fördert die Hochschulgemeinschaft.

2. Es ermöglicht den Studierenden, Rechte auszuüben, Verantwortung zu übernehmen und an der Gestaltung der PHSH und des Hochschullebens mitzuwirken.

3. Der Vorstand des Studierendenforums vertritt die Studierendenschaft in der PHSH, in der Öffentlichkeit und in schweizerischen Gremien.

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