414.203
CH-SH
§ 8 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Hochschul- und Disziplinarordnung für Studierende der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Hochschul- und Disziplinarordnung) - Mitwirkungsrecht in Konferenzen
Rechte und Pflichten - Studierendenforum und weitere Vereine
§ 8 Hochschul- und Disziplinarordnung · Mitwirkungsrecht in Konferenzen
1. Die Studierenden haben das Recht auf eine Vertretung in der Konferenz der Pädagogischen Hochschule und in der Konferenz des wissenschaftlichen Personals der Pädagogischen Hochschule.
2. Sie besteht aus einer Delegation des Vorstandes des Studierendenforums, die in der Regel drei Studierende umfasst.