414.203
CH-SH
§ 6 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Hochschul- und Disziplinarordnung für Studierende der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Hochschul- und Disziplinarordnung) - Organisation des Studierendenforums
Rechte und Pflichten - Studierendenforum und weitere Vereine
§ 6 Hochschul- und Disziplinarordnung · Organisation des Studierendenforums
1. Die immatrikulierten Studierenden der PHSH sind Mitglieder des Studierendenforums. Wer dieser Vereinigung nicht angehören will, teilt dies der Hochschulleitung schriftlich mit.
2. Das Studierendenforum ist als Verein organisiert.
3. Die Organe des Studierendenforums sowie deren Kompetenzen sind in Statuten festzulegen. Die Statuten und deren Änderungen müssen von der Hochschulleitung genehmigt werden.
4. Die Versammlungen des Studierendenforums finden in der unterrichtsfreien Zeit statt.
5. Der Mitgliederbeitrag beträgt Fr. 5.00 pro Jahr und wird durch die PHSH erhoben.