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414.203 CH-SH

§ 5 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Hochschul- und Disziplinarordnung für Studierende der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Hochschul- und Disziplinarordnung) - Studierendenpublikationen

Rechte und Pflichten - Meinungsäusserung
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§ 5 Hochschul- und Disziplinarordnung · Studierendenpublikationen

1. Die Studierenden haben das Recht, Studierendenpublikationen herauszugeben und diese auf der Internetseite der PHSH zu veröffentlichen.

2. Die Redaktion einer Studierendenpublikation muss aus Studierenden der PHSH bestehen. Die Redaktion ist für Inhalt und Form der von ihr herausgegebenen Publikation verantwortlich.

3. Der Hauptredaktor bzw. die Hauptredaktorin muss sich mit seiner bzw. ihrer Unterschrift gegenüber dem Rektor bzw. der Rektorin verpflichten, die Regeln des journalistischen Anstandes einzuhalten.

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