Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.203 CH-SH

§ 4 Verordnung des Hochschulrates betreffend die Hochschul- und Disziplinarordnung für Studierende der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Hochschul- und Disziplinarordnung) - Veröffentlichungen und Bekanntmachungen

Rechte und Pflichten - Meinungsäusserung
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§ 4 Hochschul- und Disziplinarordnung · Veröffentlichungen und Bekanntmachungen

1. Studierende haben das Recht, an von der PHSH dazu bestimmten Orten im und um die PHSH Veröffentlichungen anzubringen, aufzulegen und zu verteilen. Veröffentlichungen müssen das Datum und den Herausgeber bzw. die Herausgeberin aufführen, dürfen niemanden in seiner Persönlichkeit verletzen und nichts enthalten, was zur Störung des Hochschulbetriebs führen kann.

2. Bekanntmachungen anderer Art (z.B. Ankündigungen mit Megaphon oder Lautsprecher usw.) sowie die Durchführung von Ausstellungen, Sammlungen und Verkaufsaktionen bedürfen der Bewilligung der Hochschulleitung.

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