Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
414.202 PHSH CH-SH

§ 9 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Präsenzverpflichtung

Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
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§ 9 Personalverordnung PHSH · Präsenzverpflichtung

1. Als Präsenzverpflichtung gelten Verpflichtungen, bei denen die DWA vor Ort anwesend sein müssen. Darunter fallen insbesondere

a) Lehrveranstaltungen

b) Beratungs- und Begleitungstätigkeit

c) Konferenzen

d) Kolloquien

e) Sitzungen in Fachbereichs-, Stufen- und Projektgruppen

2. Die Präsenzverpflichtung wird für die DWA individuell festgelegt.

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