414.202
PHSH
CH-SH
§ 9 Verordnung über die Arbeitsverhältnisse von Dozierenden, wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Assistierenden der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (Personalverordnung PHSH) - Präsenzverpflichtung
Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis
§ 9 Personalverordnung PHSH · Präsenzverpflichtung
1. Als Präsenzverpflichtung gelten Verpflichtungen, bei denen die DWA vor Ort anwesend sein müssen. Darunter fallen insbesondere
a) Lehrveranstaltungen
b) Beratungs- und Begleitungstätigkeit
c) Konferenzen
d) Kolloquien
e) Sitzungen in Fachbereichs-, Stufen- und Projektgruppen
2. Die Präsenzverpflichtung wird für die DWA individuell festgelegt.